Geplante Umsatzsteuereinführung verschoben

Der Bundestag hat am 02.12.2022 eine nochmalige Verlängerung der Übergangsfrist zur Umsetzung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung nach § 2b UStG für juristische Personen des öffentlichen Rechts beschlossen. Damit werden auch die Kursgebühren der Kirchenmusikakademie voraussichtlich erst zum 01.01.2025 umsatzsteuerpflichtig. Die Teilnahmegebühren im Kursprogramm sind entsprechend angepasst worden und beinhalten entgegen den bisherigen Ankündigungen keine Umsatzsteuer.

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